采购服务协议

智渡大模型采购服务协议

更新日期:2026 年 9 月 1 日

Diese Vereinbarung wird von Ihnen (im Folgenden als „Kunde“ oder „Sie“ bezeichnet) und der Zhidu Technology (im Folgenden als „wir“ bezeichnet) in Bezug auf die Zhidu Large Language Model Beschaffungsdienstleistung (im Folgenden als „vorliegende Dienstleistung“ bezeichnet) gemeinsam abgeschlossen. Die vorliegende Dienstleistung umfasst die von uns für Unternehmenskunden erbrachten Leistungen wie Beratung zur Auswahl großer Sprachmodelle, Unterstützung bei der Beschaffung über offizielle Kanäle, geschäftliche Abstimmung von Rechnungen und Begleitung bei der Inbetriebnahme. Sie aktivieren und nutzen die APIs großer Sprachmodelle direkt über die offiziellen Kanäle der Anbieter, die Modelldienstleistungen werden von den entsprechenden Anbietern erbracht. Bevor Sie eine Beschaffungsanfrage übermitteln oder einen Dienstleistungsvertrag unterzeichnen, sollen Sie alle Klauseln dieser Vereinbarung vollständig lesen und verstehen.

Artikel 1. Leistungsumfang

1.1 Wir erbringen für Unternehmenskunden folgende Leistungen: Erhebung von Anforderungen an große Sprachmodelle und kostenlose Belastungstests für die Modellauswahl, Unterstützung bei der Vertragsunterzeichnung und Aktivierung über die offiziellen Kanäle der Modellanbieter, transparente Weitergabe der Beschaffungsbasispreise und Abwicklung von Einzelbuchungsabstimmungen, Ausstellung von spezifischen Mehrwertsteuerrechnungen, Begleitung bei der Inbetriebnahme und Schnittstellenintegration sowie 7×24 Beratungsunterstützung.

1.2 Die von Ihnen mit unserer Unterstützung beschafften Dienstleistungen für große Sprachmodelle werden von Modellanbietern wie Zhipu AI, DeepSeek, Moonshot (Kimi), MiniMax usw. direkt über ihre offiziellen Kanäle erbracht. Ihr Geschäftssystem verbindet sich direkt mit den offiziellen Schnittstellen der Anbieter, der Modellaufruf, die Inhaltsverarbeitung und die Verfügbarkeitsgarantie werden von den entsprechenden Anbietern gemäß ihren Dienstleistungsvereinbarungen erbracht.

1.3 Wir bieten keine Proxy-APIs, einheitlichen Zugriffsschlüssel oder Plattformkonten an, wir erfassen und speichern keine Ihrer Modellaufrufdaten. Die Modellversionen, Schnittstellenregeln und Abrechnungspreise richten sich nach den offiziellen Veröffentlichungen der jeweiligen Anbieter und den von Ihnen mit den Anbietern unterzeichneten Verträgen.

Artikel 2. Beschaffungs- und Aktivierungsprozess

2.1 Nachdem Sie eine Beschaffungsanfrage über das Formular auf der offiziellen Website, die geschäftliche E-Mail oder Ihren zuständigen Berater übermittelt haben, werden wir innerhalb der vereinbarten Frist mit Ihnen über das Geschäftsszenario, das Nutzungsvolumen und das Budget kommunizieren und Ihnen kostenlose Belastungstests für die Modellauswahl sowie einen Auswahlbericht zur Verfügung stellen.

2.2 Nachdem Sie das Beschaffungskonzept bestätigt haben, unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Unternehmensauthentifizierung, Vertragsunterzeichnung und Aktivierung über die offiziellen Kanäle der Modellanbieter. Konto, Zugriffsschlüssel und Verwaltungsrechte liegen ausschließlich in Ihrem Besitz und unter Ihrer Kontrolle im offiziellen System des Anbieters.

2.3 Wir können für Sie mit den Anbietern über den Aktivierungsfortschritt, technischen Support und vertragliche Angelegenheiten kommunizieren, sind aber nicht berechtigt, in Ihrem Namen über das Konto oder Daten zu verfügen.

Artikel 3. Kosten und Abrechnung

3.1 Die Modellkosten richten sich nach den Preisen der offiziellen Kanäle der jeweiligen Anbieter. Wir geben die Basispreise transparent weiter, erzielen keine Preisspanne bei Modellen und können Ihnen Belege für die Anbieterbasispreise zur Einzelprüfung zur Verfügung stellen.

3.2 Wir erheben eine Beschaffungsdienstleistungsgebühr in Höhe von 1% des Modellbeschaffungsbetrags, es fallen keine Kontoeröffnungsgebühren, keine Mindestverbrauchskosten und keine versteckten Kosten an. Die Dienstleistungsgebühr richtet sich nach dem Angebotsblatt und den Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag.

3.3 Die Abrechnung über Firmenkonten wird unterstützt, die Rechnungsabstimmung erfolgt monatlich und es werden spezifische Mehrwertsteuerrechnungen ausgestellt. Nach Stabilisierung des Nutzungsumfangs können wir Sie bei der Verhandlung über günstigere Preise und Zahlungsziele mit den Anbietern unterstützen.

Artikel 4. Verhaltensregeln für Kunden

4.1 Bei der Nutzung der beschafften Dienstleistungen für große Sprachmodelle sollen Sie die Dienstleistungsvereinbarungen und Nutzungsnormen der jeweiligen Modellanbieter sowie Gesetze und Vorschriften wie die *Vorläufige Verwaltungsmaßnahmen für generative künstliche Intelligenzdienstleistungen* einhalten. Sie dürfen die Dienstleistung nicht für rechtswidrige oder vorschriftswidrige Zwecke nutzen.

4.2 Sie sind verantwortlich für die Modellaufrufe in Ihrem eigenen Geschäftssystem, die Aufbewahrung der Kontozugriffsschlüssel sowie die konforme Nutzung der generierten Inhalte und sollen Endnutzern gemäß den Vorschriften deutlich kennzeichnen, dass die Inhalte durch künstliche Intelligenz generiert wurden.

Artikel 5. Geistiges Eigentum

5.1 Das geistige Eigentum an den jeweiligen Modellen gehört den entsprechenden Anbietern oder Rechtsinhabern. Die von uns bereitgestellten Ergebnisse wie Auswahlberichte, Angebotskonzepte, Dokumentationen usw. dürfen Sie ausschließlich für Ihre Beschaffungsentscheidungen und die Geschäftsumsetzung nutzen.

5.2 Sie haben gemäß den Vereinbarungen mit den Anbietern die entsprechenden Rechte an den rechtmäßig in das Modell eingegebenen Inhalten und den daraus resultierenden Ausgaben. Sie sollen sicherstellen, dass die eingegebenen Inhalte keine legitimen Rechte und Interessen Dritter verletzen.

Artikel 6. Haftung und Haftungsausschluss

6.1 Die Verfügbarkeit, Stabilität und Ausgabequalität der Modelldienstleistungen werden von den entsprechenden Anbietern gemäß ihren Dienstleistungsvereinbarungen garantiert. Wir unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme mit dem technischen Support der Anbieter und der Verfolgung des Fortschritts bei der Fehlerbehebung, übernehmen aber keine direkte Entschädigungshaftung für Dienstleistungsunterbrechungen auf Seiten der Anbieter, sofern nicht anderweitig vertraglich vereinbart ist.

6.2 Bei Änderungen des Beschaffungsfortschritts, der Preise und der Dienstleistungen, die durch höhere Gewalt, Störungen der grundlegenden Telekommunikationsdienste oder Anpassungen der offiziellen Strategien der Anbieter verursacht werden, werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen und Sie bei der Verhandlung über Lösungen mit den Anbietern unterstützen.

6.3 Die Ausgaben des Modells werden durch Algorithmen generiert und können Fehler oder Abweichungen aufweisen. Sie sollen diese unter Einbeziehung fachlicher Urteile prüfen und die Ausgaben nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage in Bereichen wie Medizin, Recht, Investitionen usw. verwenden.

Artikel 7. Änderung und Kündigung der Vereinbarung

7.1 Wir können diese Vereinbarung gemäß Gesetzen, Vorschriften und geschäftlichen Anpassungen überarbeiten. Die überarbeitete Vereinbarung tritt 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; sofern bereits ein Dienstleistungsvertrag unterzeichnet wurde, richten sich die Regelungen nach den vertraglichen Vereinbarungen.

7.2 Wenn eine Partei schwerwiegend vertragsbrüchig wird, hat die vertragstreue Partei das Recht, die Zusammenarbeit gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu beenden und sich das Recht zur Verantwortungsverfolgung vorzubehalten. Die Beendigung der Dienstleistung berührt nicht die Verpflichtung zur Abrechnung bereits entstandener Beschaffungskosten.

Artikel 8. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

8.1 Für diese Vereinbarung gilt das Recht der Volksrepublik China (ohne Kollisionsrechtsnormen).

8.2 Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sollen die Parteien in freundschaftlichen Verhandlungen beilegen. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei eine Klage bei dem zuständigen Volksgericht an unserem Wohnsitz einreichen.

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